Von Urkundenfälschung im wirtschaftlichen Kontext spricht man, wenn Schriftstücke oder Belege verfälscht oder unecht hergestellt werden, um im Geschäftsverkehr einen rechtlich erheblichen Nachweis zu erbringen. Typische Fälle sind manipulierte Verträge, gefälschte Bilanzen oder unzutreffende Nachweise im Rahmen von Finanzgeschäften. § 267 StGB sanktioniert solche Handlungen, um die Sicherheit und Verlässlichkeit des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs zu schützen.