Untreue
Insbesondere GmbH-Geschäftsführer und andere Organe von Kapitalgesellschaften stehen häufig permanent mit einem Bein „im Knast“. Die formalen Erfordernisse, die bei der Betreuung und Verwaltung von Firmenvermögen zu beachten sind, sind vielfältig. Auch hier ist es notwendig, dass Kompetenz im Zivilrecht und Strafrecht gebündelt wird. Wir gewährleisten, dass das gesamte Spektrum, angefangen bei zivilrechtlichen bis hin zu strafrechtlichen und häufig auch steuerrechtlichen Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu unterhalten wir ein Netzwerk mit Kollegen unterschiedlicher Fachrichtungen, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.