Unter Marktmanipulation versteht man Handlungen, die den Preis von Finanzinstrumenten künstlich beeinflussen oder ein falsches Bild von Angebot und Nachfrage vermitteln. Dazu zählen etwa irreführende Informationen, das Vortäuschen von Geschäften oder das gezielte Verzerren von Kursen. § 120 WpHG stellt solche Eingriffe unter Strafe, um faire und transparente Handelsbedingungen sowie das Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte zu sichern.