Sozialversicherungsbetrug
Illegale Preisabsprachen liegen vor, wenn Unternehmen sich bei Ausschreibungen heimlich über Preise, Angebote oder Marktaufteilungen verständigen. Solche Absprachen untergraben den freien Wettbewerb und schädigen sowohl Auftraggeber als auch Verbraucher. § 298 StGB stellt dieses Verhalten unter Strafe, um faire Marktbedingungen sicherzustellen und Manipulationen im Vergabeverfahren zu verhindern.