Insolvenzstraftaten
Insbesondere in Zeiten, in denen das Geschäft nicht so glatt läuft und die finanziellen Spielräume eng werden, ist der Vorwurf der Insolvenzverschleppung schnell gemacht. Dies betrifft insbesondere Geschäftsführer, faktische Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Hier ist eine frühzeitige Beratung notwendig, um eine Strafbarkeit zu vermeiden oder – wenn es bereits ein Ermittlungsverfahren gibt – effizient und umsichtig verteidigt wird. Die Insolvenzstraftaten werden im Übrigen häufig deshalb aufgedeckt, weil die Gutachten von Insolvenzverwaltern automatisiert der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Häufig wird dann auch wegen weiterer Straftatbestände ermittelt. Auch hier ist Teamleistung gefragt.