Der Tatbestand der Geldwäsche wurde in den vergangenen Jahren zur juristischen Kombizange der Staatsanwaltschaften. Durch ausgeweitete Meldepflichten unterschiedlicher Berufsgruppen (Makler, Juweliere, Banken, Finanzmakler, Inkassogesellschaften, etc.) wurde die Kontrolldichte massiv erhöht. Geldwäsche wird häufig bereits dann angenommen und Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn beispielsweise fremde Gelder auf dem Konto eingehen und diese dann an Dritte weitergeleitet haben. Hier drohen neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auch häufig finanzielle Ersatzansprüche, die zwischenzeitlich im Rahmen sog. Selbständiger Einziehungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften betrieben werden.
Wir bieten auch Beratungen für Gesellschaften an, die im Rahmen der Geldwäschegesetze und Verordnungen Meldepflichten zu erfüllen haben oder anderweitig Complianceinstrumente einsetzen müssen, um gesetzlichen Anforderungen zu genügen.