Wirtschaftsstrafrecht ist (nicht) nur für Wirtschaftsbosse !

Hört man in den Medien die Begriffe Wirtschaftsstrafrecht oder Steuerstrafrecht, so fallen einem hier nicht selten große Verfahren mit namhaften Wirtschaftsbossen ein. Der größte Teil solcher Fälle mit wirtschaftsstrafrechtlichem oder steuerlichem Bezug betreffen allerdings den klassischen Mittelstand – also Menschen, die einen Handwerksbetrieb leiten, selbständig sind und eine kleine „Firma“ betreiben oder als leitende Angestellte in einem solchen Betrieb arbeiten.

Parktisch in allen geschäftlichen Bereichen können Sie sich heute sehr schnell strafrechtlich aus dünnes Eis begeben. Ein paar Beispiele aus ganz alltäglichen geschäftlichen Situationen zeigen dies:

• In den letzten Monaten sind zum Beispiel Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Hilfen sprunghaft angestiegen. Wussten Sie, dass Corona-Hilfen oder auch Hilfen im Bereich der Kurzarbeit als Subventionen gelten? Wussten Sie auch, dass bereits grob fahrlässige (also leichtfertige) unvollständige oder unzutreffende Angaben dazu führen, dass man sich wegen Subventionsbetrug strafbar machen kann?

• Die verspätete oder fehlende bzw. unvollständige Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen (Arbeitnehmeranteil) für Angestellte kann strafrechtlich empfindlich verfolgt werden.

• Hat Ihnen ein Lieferant schon einmal für eine private Leistung eine Rechnung auf Ihre Firma ausgestellt? Wussten Sie, dass diese gängige Praxis gleich mehrere Arten von Steuerhinterziehung betrifft  (siehe Beispiel unten)
In vielen Fällen wird die Ermittlung für die Beteiligten auf unangenehme Art und Weise sichtbar, etwa, wenn morgens um 6 Uhr die Polizei oder die Staatsanwaltschaft vor der Türe steht und einen Durchsuchungsbeschluss vollstrecken möchte. In solchen Situationen ist es ratsam, unseren Ratgeber (Verlinkung) gelesen zu haben. 

Jedenfalls gilt: Bleiben Sie ruhig (versuchen Sie es zumindest, machen Sie keinerlei Aussagen – die Polizei möchte einen Tatverdacht bestätigen; Sie geht davon aus, dass Sie etwas strafbares getan haben. Schweigen ist Gold, Reden ist bestenfalls Silber! Rufen Sie einen Verteidiger an und warten, bis dieser eintrifft, bevor Sie etwas tun.